1C_425/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Baubewilligung; Neubau einer Mobilfunkanlage

17. Juli

Sachverhalt Swisscom erhielt die Bewilligung für eine Mobilfunkanlage mit neun Antennen in Lützelflüh. A.________ beanstandete insbesondere, die Antennen könnten mit den deklarierten Leistungen nicht adaptiv betrieben werden und die Anlagegrenzwerte würden bei Anwendung des Korrekturfaktors überschritten; die kantonalen Instanzen wiesen seine Einwände ab. Erwägungen • Für den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist die im Standortdatenblatt beantragte, nicht die technisch maximal mögliche Sendeleistung massgebend; die Abweisung entsprechender Beweisanträge verletzt weder den Sachverhalt noch das rechtliche Gehör. • Da die Bewilligung ausschliesslich einen nicht adaptiven Betrieb vorsieht, liegt die Frage eines adaptiven Betriebs und eines Korrekturfaktors ausserhalb des Streitgegenstands; ein späterer adaptiver Betrieb erforderte eine neue Bewilligung. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.
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