1C_425/2025
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Baubewilligung; Neubau einer Mobilfunkanlage
17. Juli
Sachverhalt
Swisscom erhielt die Bewilligung für eine Mobilfunkanlage mit neun Antennen in Lützelflüh. A.________ beanstandete insbesondere, die Antennen könnten mit den deklarierten Leistungen nicht adaptiv betrieben werden und die Anlagegrenzwerte würden bei Anwendung des Korrekturfaktors überschritten; die kantonalen Instanzen wiesen seine Einwände ab.
Erwägungen
• Für den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist die im Standortdatenblatt beantragte, nicht die technisch maximal mögliche Sendeleistung massgebend; die Abweisung entsprechender Beweisanträge verletzt weder den Sachverhalt noch das rechtliche Gehör.
• Da die Bewilligung ausschliesslich einen nicht adaptiven Betrieb vorsieht, liegt die Frage eines adaptiven Betriebs und eines Korrekturfaktors ausserhalb des Streitgegenstands; ein späterer adaptiver Betrieb erforderte eine neue Bewilligung.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.