E-2774/2022

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Widerruf des Asyls wegen Doppelstaatsangehörigkeit

9. September

Sachverhalt Nachdem A._______ Asyl erhalten hatte, indem sie sich als ausschliesslich syrische Staatsangehörige bezeichnete, wurde sie als auch Staatsangehörige von B._______ identifiziert, namentlich dank eines echten Reisepasses und Visumsgesuchen. Das SEM entzog ihr die Flüchtlingseigenschaft und widerrief das Asyl; sie erhob Beschwerde und machte insbesondere eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Erwägungen • Die verspätete Übermittlung von Aktenstücken heilte die Verletzung des rechtlichen Gehörs: Die wesentlichen Elemente waren mitgeteilt worden, und die Beschwerdeführerin hatte sich dazu äussern können, ohne konkreten Nachteil. • Die Beschwerdeführerin hatte ihre Staatsangehörigkeit von B._______ absichtlich verschwiegen, die sie schliesslich einräumte; nach Art. 63 Abs. 1 lit. a AsylG rechtfertigt dieses Verschweigen den Widerruf, wenn der nationale Schutz hätte vorrangig beansprucht werden müssen. Die Glaubhaftigkeit der Asylgründe und der Geburtsort konnten offenbleiben. • Das Gesuch um vorläufige Aufnahme ging über den Streitgegenstand hinaus, der auf den Entzug der Flüchtlingseigenschaft und den Widerruf des Asyls beschränkt war. Entscheid Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; keine Kosten, Entschädigung von 2'600 Franken an den unentgeltlichen Rechtsbeistand.
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