E-2774/2022
Bundesverwaltungsgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Widerruf des Asyls wegen Doppelstaatsangehörigkeit
9. September
Sachverhalt
Nachdem A._______ Asyl erhalten hatte, indem sie sich als ausschliesslich syrische Staatsangehörige bezeichnete, wurde sie als auch Staatsangehörige von B._______ identifiziert, namentlich dank eines echten Reisepasses und Visumsgesuchen. Das SEM entzog ihr die Flüchtlingseigenschaft und widerrief das Asyl; sie erhob Beschwerde und machte insbesondere eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.
Erwägungen
• Die verspätete Übermittlung von Aktenstücken heilte die Verletzung des rechtlichen Gehörs: Die wesentlichen Elemente waren mitgeteilt worden, und die Beschwerdeführerin hatte sich dazu äussern können, ohne konkreten Nachteil.
• Die Beschwerdeführerin hatte ihre Staatsangehörigkeit von B._______ absichtlich verschwiegen, die sie schliesslich einräumte; nach Art. 63 Abs. 1 lit. a AsylG rechtfertigt dieses Verschweigen den Widerruf, wenn der nationale Schutz hätte vorrangig beansprucht werden müssen. Die Glaubhaftigkeit der Asylgründe und der Geburtsort konnten offenbleiben.
• Das Gesuch um vorläufige Aufnahme ging über den Streitgegenstand hinaus, der auf den Entzug der Flüchtlingseigenschaft und den Widerruf des Asyls beschränkt war.
Entscheid
Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; keine Kosten, Entschädigung von 2'600 Franken an den unentgeltlichen Rechtsbeistand.