7F_27/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_1102/2025, 7B_1131/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 21. Januar 2026
28. Juli
Sachverhalt
Das Bundesgericht war im Urteil vom 21. Januar 2026 auf Beschwerden von A.________ mangels ausreichender Begründung, insbesondere mangels Darlegung eines Zivilanspruchs und mangels Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen, nicht eingetreten. Gegen dieses Urteil stellte A.________ am 30. April 2026 ein Revisions- und ein Fristwiederherstellungsgesuch und berief sich auf gesundheitliche Probleme.
Kernaussagen
• Bei einem Revisionsgesuch gegen einen Nichteintretensentscheid müssen die geltend gemachten Revisionsgründe die konkreten Nichteintretensmotive betreffen; die Eingabe setzte sich damit nicht auseinander und war daher ungenügend begründet.
• Das am 30. April 2026 eingereichte Gesuch war zudem verspätet; die geltend gemachte Krankheit belegte kein unverschuldetes Hindernis, da der Gesuchsteller trotz Behandlung zahlreiche Eingaben verfasste und ein Vertreter hätte beigezogen werden können.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; das Fristwiederherstellungsgesuch wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde, und die unentgeltliche Rechtspflege verweigert.