1C_402/2026

Bundesgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Vorankündigung des Entzugs des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder; Nichteintreten auf die Beschwerde

19. August

Sachverhalt Das SAN kündigte A.________ wegen eines weiterhin nicht verkehrssicheren Fahrzeugs den möglichen Entzug von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern an und setzte ihm eine letzte Frist zur Vorführung. Die CDAP trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil das Schreiben teilweise keine Verfügung und die Kontrollaufforderung eine nicht anfechtbare Zwischenverfügung ohne irreparablen Nachteil sei. Considérants • Art. 29a BV, das rechtliche Gehör und das Verbot des überspitzten Formalismus vermitteln keinen Anspruch auf gerichtliche Beurteilung unabhängig von den anwendbaren Verfahrensregeln. • Die letzte Vorführung verursacht keinen irreparablen Nachteil, da der Betroffene den späteren definitiven Entzug von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern anfechten und dabei seine Einwände vorbringen kann; mangels präziser Willkürrüge war die kantonalrechtliche Beurteilung des irreparablen Nachteils zudem nicht zu prüfen. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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