7B_1262/2024
Bundesgericht
Einstellungsverfügung (fahrlässige Körperverletzung)
20. August
Sachverhalt
Bei einer Kollision zwischen einem Automobilisten und einem von rechts aus einem Trottoir einfahrenden Velofahrer erlitt A.________ Verletzungen und erstattete Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nach ergänzender Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und wies weitere Beweisanträge ab; die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte dies.
Erwägungen
• Die beschwerdelegitimierte Privatklägerschaft muss konkrete Zivilansprüche, insbesondere Schaden und soweit möglich deren Höhe, substantiiert darlegen; ob dies hier genügte, konnte wegen offensichtlicher Unbegründetheit offenbleiben.
• Die vor Bundesgericht erstmals erhobenen, aktenwidrigen oder unzureichend begründeten Vorwürfe zur Fahrweise des Beschuldigten waren unbeachtlich; die beantragte Auswertung von Telefonranddaten und Begutachtung durfte mangels Relevanz abgewiesen werden.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die Gerichtskosten von 3'000 Franken wurden A.________ auferlegt.