7B_1262/2024

Bundesgericht

Strafprozess

Einstellungsverfügung (fahrlässige Körperverletzung)

20. August

Sachverhalt Bei einer Kollision zwischen einem Automobilisten und einem von rechts aus einem Trottoir einfahrenden Velofahrer erlitt A.________ Verletzungen und erstattete Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nach ergänzender Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und wies weitere Beweisanträge ab; die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte dies. Erwägungen • Die beschwerdelegitimierte Privatklägerschaft muss konkrete Zivilansprüche, insbesondere Schaden und soweit möglich deren Höhe, substantiiert darlegen; ob dies hier genügte, konnte wegen offensichtlicher Unbegründetheit offenbleiben. • Die vor Bundesgericht erstmals erhobenen, aktenwidrigen oder unzureichend begründeten Vorwürfe zur Fahrweise des Beschuldigten waren unbeachtlich; die beantragte Auswertung von Telefonranddaten und Begutachtung durfte mangels Relevanz abgewiesen werden. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die Gerichtskosten von 3'000 Franken wurden A.________ auferlegt.
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