A-4066/2026

Bundesverwaltungsgericht

Rechtshilfe und Auslieferung

Steueramtshilfe für Stiftungsbankkonten

31. August

Sachverhalt Deutschland ersuchte die ESTV um Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen von Depots einer liechtensteinischen Stiftung, deren Stifter, Stiftungsratspräsident und alleiniger Begünstigter eine in Deutschland möglicherweise steuerpflichtige Person ist. Die ESTV bewilligte die Amtshilfe für den Zeitraum 2011 bis 2024; die Stiftung focht die Schlussverfügung an. Erwägungen • Die deutsche Sachverhaltsdarstellung enthielt mit möglichen ständigen Wohnstätten, dem Aufenthalt bei der Lebensgefährtin und beruflichen Aktivitäten als Rechtsanwalt hinreichende Anknüpfungspunkte an die Ansässigkeitskriterien von Art. 4 Abs. 2 DBA CH-DE; die Stiftung widerlegte diese nicht klarerweise und entscheidend. Ein allfälliger Ansässigkeitskonflikt ist nicht im Amtshilfeverfahren zu klären. • Die verlangten Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen weisen einen ausreichenden Zusammenhang mit der deutschen Steuerprüfung auf und sind zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte voraussichtlich erheblich. Amtshilfe ist aufgrund der zeitlichen Anwendbarkeit des revidierten DBA erst ab 1. Januar 2011 zulässig. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Amtshilfe für die Jahre 2011 bis 2024 bleibt bestehen.
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