2C_284/2026

Bundesgericht

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

Ausschluss vom Bachelorstudiengang in Internationalen Beziehungen

4. August

Sachverhalt Im Bachelorstudiengang in Internationalen Beziehungen der Universität Genf eingeschrieben, wurde A.________ durch Entscheid des Global Studies Institute vom Studiengang ausgeschlossen; dieser Entscheid wurde auf Einsprache hin und anschliessend durch die Genfer Cour de justice bestätigt. Sie erhob gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht, zog diese jedoch am 26. Juni 2026 zurück. Erwägungen • Der Rückzug der Beschwerde macht die Sache gegenstandslos und führt gestützt auf Art. 32 Abs. 2 LTF zur Abschreibung vom Geschäftsverzeichnis. • Die beschwerdeführende Partei gilt grundsätzlich als unterliegend; die Gerichtskosten können jedoch herabgesetzt oder erlassen werden, wenn das Verfahren durch Rückzug endet. Angesichts des Verfahrensstands werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Entscheid Das Verfahren wird infolge des Rückzugs der Beschwerde vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
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