5A_757/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Existenzminimum, Kontosperren

4. September

Sachverhalt Das Betreibungsamt sperrte im Rahmen vorsorglicher Pfändungen mehrere Bankkonten des Beschwerdeführers. Das Obergericht wies seine dagegen gerichtete Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und hielt insbesondere fest, er habe bei der Pfändung nicht mitgewirkt und keine pfändbaren Einkünfte nachgewiesen. Erwägungen • Da Kontosperren vorsorgliche Massnahmen sind, konnte vor Bundesgericht nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte mit strenger Begründung gerügt werden. • Der Beschwerdeführer setzte sich nicht gezielt mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander, legte keine Verfassungsverletzung dar und rügte eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung nicht hinreichend; die Beschwerde war deshalb offensichtlich ungenügend begründet. Entscheid Auf die Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.
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