8C_704/2025

Bundesgericht

Ergänzungsleistung

Ergänzungsleistung zur AHV/IV (Prozessvoraussetzung)

27. Mai

Sachverhalt A.________ focht einen Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen betreffend Ergänzungsleistungen an. Nach Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege wurde er erfolglos zur Zahlung des Kostenvorschusses innert einer nicht verlängerbaren Nachfrist von zehn Tagen aufgefordert. Erwägungen • Die beantragte Neubeurteilung der unentgeltlichen Rechtspflege setzt eine Änderung der massgebenden Verhältnisse seit der ablehnenden Verfügung voraus; der Beschwerdeführer machte keine solche Änderung geltend, sondern wiederholte lediglich seinen bisherigen Standpunkt. • Da der Kostenvorschuss auch innert Nachfrist nicht bezahlt wurde, war androhungsgemäss auf die Beschwerde nicht einzutreten. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; ausnahmsweise wurden keine Gerichtskosten erhoben.
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