5A_798/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Unentgeltliche Rechtspflege (Vertretungsbeistandschaft)

3. September

Sachverhalt Nach Abschluss einer Vertretungsbeistandschaft über seine verstorbene Mutter beantragte der Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren unentgeltliche Rechtspflege. Die Verwaltungsrekurskommission wies das Gesuch ab, weil er trotz Aufforderung weder das Formular eingereicht noch seine Mittellosigkeit nachgewiesen hatte; das Kantonsgericht bestätigte dies. Erwägungen • Im kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren prüft das Bundesgericht das weitgehend kantonal geregelte Prozessrecht nur unter Verfassungsaspekten; entsprechende substanziierte Rügen erhob der Beschwerdeführer nicht. • Die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege war nicht ersichtlich verfassungswidrig, da es dem Beschwerdeführer oblag, das zugestellte Formular auszufüllen und seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelnen darzulegen. Entscheid Auf die Beschwerde wird wegen offensichtlich unzureichender Begründung nicht eingetreten.
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