5A_539/2026
Bundesgericht
Bewilligung zur Verlegung des Aufenthaltsorts des Kindes; Obhut
14. August
Sachverhalt
Die Mutter, die seit 2022 die alleinige Obhut über das Kind innehatte, ersuchte darum, ihren Wohnsitz mit ihm in die Vereinigten Staaten verlegen zu dürfen. Der Vater widersetzte sich; die kantonalen Behörden verweigerten die Verlegung, übertrugen die Obhut dem Vater und räumten der Mutter ein Besuchsrecht während zwei Dritteln der Schulferien ein.
Erwägungen
• Bei einem vom obhutsberechtigten Elternteil beabsichtigten Umzug ist das Wohl des Kindes danach zu vergleichen, ob es dem Elternteil folgt oder beim anderen Elternteil verbleibt, wobei das konkrete Vorhaben, die künftige Betreuung und die Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehungen zu berücksichtigen sind.
• Die Verweigerung entsprach Art. 301a Abs. 2 ZGB: Das amerikanische Vorhaben war plötzlich, finanziell unzureichend und nicht hinreichend konkret; zudem liess es eine Unterbrechung der Vater-Sohn-Beziehung befürchten. Die appellatorischen Rügen der Mutter vermochten keine Willkür darzutun.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die Bewilligung zur Verlegung des Aufenthaltsorts des Kindes in die Vereinigten Staaten bleibt verweigert, und die Obhut verbleibt beim Vater.