5A_239/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Abänderung Scheidungsurteil (Obhut), unentgeltliche Rechtspflege

28. August

Sachverhalt Nach dem Scheidungsurteil von 2016 oblag die Betreuung des gemeinsamen Kindes dem Vater. Nachdem sich die Betreuung faktisch zugunsten der Mutter verschoben hatte, entzog der Vater dem Kind nach einem Konflikt mit der Mutter den Kontakt zu ihr, bedrohte und beleidigte sie wiederholt und drohte, ihr Kind mit kompromittierendem Material zu entfremden. Die kantonalen Instanzen übertrugen die Obhut deshalb der Mutter. Erwägungen • Die anhaltende Bindungsintoleranz des Vaters, seine Drohungen und Beschimpfungen sowie die Instrumentalisierung des Kindes begründen eine Kindeswohlgefährdung und stellen seine Erziehungsfähigkeit grundsätzlich infrage; die Obhut kann ihm daher nicht belassen werden. • Der mögliche Verlust von Kontinuität wiegt weniger schwer als das Risiko eines erneuten Kontaktabbruchs zur Mutter; weitere Abklärungen und eine erneute Kindesanhörung waren mangels zusätzlichem Erkenntniswert nicht erforderlich. Entscheid Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen; die Gerichtskosten werden dem Vater auferlegt.
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