6B_637/2024
Bundesgericht
Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG; Strafzumesssung; Landesverweisung
30. Juli
Sachverhalt
A.________ wurde wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; das Obergericht sah von einer Landesverweisung ab. Vor Bundesgericht rügte er insbesondere unvollständige Akten zur Observation und die Verwertbarkeit von Aussagen Mitbeschuldigter, während die Oberstaatsanwaltschaft die Landesverweisung verlangte.
Erwägungen
• Die Akten waren bezüglich der Observation A.________s vom 16. Juli bis 2. September 2020 unvollständig: Weder Durchführung noch Ergebnis, einschliesslich eines möglichen negativen Ergebnisses, waren hinreichend dokumentiert, obwohl die Observation für die Beweiswürdigung relevant war; dadurch wurden rechtliches Gehör und Verteidigungsrechte verletzt.
• Die Aussagen der Mitbeschuldigten blieben trotz teilweise fehlender Konfrontation verwertbar, weil sie nicht allein oder ausschlaggebend belasteten und durch Überwachungsergebnisse sowie weitere Beweismittel gestützt wurden.
Entscheid
Die Beschwerde von A.________ wurde teilweise gutgeheissen; das obergerichtliche Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Beweisverfahrens und zum Neuentscheid zurückgewiesen. Die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft zur Landesverweisung wurde als gegenstandslos abgeschrieben.