6B_637/2024

Bundesgericht

Straftaten

Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG; Strafzumesssung; Landesverweisung

30. Juli

Sachverhalt A.________ wurde wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; das Obergericht sah von einer Landesverweisung ab. Vor Bundesgericht rügte er insbesondere unvollständige Akten zur Observation und die Verwertbarkeit von Aussagen Mitbeschuldigter, während die Oberstaatsanwaltschaft die Landesverweisung verlangte. Erwägungen • Die Akten waren bezüglich der Observation A.________s vom 16. Juli bis 2. September 2020 unvollständig: Weder Durchführung noch Ergebnis, einschliesslich eines möglichen negativen Ergebnisses, waren hinreichend dokumentiert, obwohl die Observation für die Beweiswürdigung relevant war; dadurch wurden rechtliches Gehör und Verteidigungsrechte verletzt. • Die Aussagen der Mitbeschuldigten blieben trotz teilweise fehlender Konfrontation verwertbar, weil sie nicht allein oder ausschlaggebend belasteten und durch Überwachungsergebnisse sowie weitere Beweismittel gestützt wurden. Entscheid Die Beschwerde von A.________ wurde teilweise gutgeheissen; das obergerichtliche Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Beweisverfahrens und zum Neuentscheid zurückgewiesen. Die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft zur Landesverweisung wurde als gegenstandslos abgeschrieben.
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