7B_1115/2025
Bundesgericht
Verweigerung der Aufhebung der Beschlagnahme
8. September
Sachverhalt
A.________ wird verfolgt, weil er Gelder, die für den Bau von Villen bestimmt waren, insbesondere mittels falscher Rechnungen veruntreut haben soll. Mehrere Liegenschaften wurden 2022 zur Sicherung einer Ersatzforderung, der Kosten und der Sanktionen beschlagnahmt; sein neues Gesuch um Aufhebung wurde abgewiesen, obwohl eine Immobilienexpertise den Wert der Vermögenswerte noch bestimmen sollte.
Erwägungen
• Der Beschlagnahmerichter hat lediglich unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftmachung zu prüfen, ob wichtige und konkrete Indizien vorliegen; es obliegt ihm weder, die Beweise umfassend zu würdigen, noch, Fragen zu entscheiden, die dem Sachrichter vorbehalten sind. Die Verdachtsmomente der Veruntreuung und der Urkundenfälschung genügten.
• Die Aufrechterhaltung der Beschlagnahmen im vollen Umfang war nicht unverhältnismässig: Der Wert der Vermögenswerte sowie die zu sichernden Kosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen waren noch nicht festgelegt; der frühere Erwerb der Liegenschaften ist zudem für eine Beschlagnahme zur Sicherung einer Ersatzforderung ohne Bedeutung.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.