5A_793/2025

Bundesgericht

Familienrecht

Scheidung (Unterhaltsbeiträge der Ex-Ehefrau)

3. September

Sachverhalt Nach ihrer Trennung im Jahr 2018 liessen sich A.A.________ und B.A.________ scheiden; das kantonale Gericht setzte den der Ex-Ehefrau geschuldeten Unterhaltsbeitrag bis zur Pensionierung des Ex-Ehemannes auf 4'100 Fr. pro Monat fest, einschliesslich vorsorglich während des Verfahrens. Der Ex-Ehemann beantragte insbesondere die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens entsprechend einer Erwerbstätigkeit zu 100% sowie die Festsetzung des gebührenden Unterhalts auf 1'143 Fr. 10. Erwägungen • Die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens setzt voraus, dass eine Tätigkeit sowohl tatsächlich möglich als auch zumutbar ist; die Schulstufen stellen keine starren Regeln dar. Angesichts des Alters der Ex-Ehefrau, ihrer zwei stabilen Beschäftigungen von mehr als 75% und ihrer marginalen Berufserfahrung durfte das kantonale Gericht annehmen, dass eine Vollzeitstelle geringe Chancen bot und nicht zumutbar war. • Der in der Berufungsreplik ohne neue Tatsachen vorgebrachte Antrag und die entsprechende Begründung betreffend eine Unterhaltsgrenze von 1'143 Fr. 10 waren unzulässig: Die Begründung hätte bereits in der Berufung vollständig erfolgen müssen, und eine solche Zulassung hätte einer Anschlussberufung auf Anschlussberufung gleichgekommen. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war; die Gerichtskosten von 3'500 Fr. wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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