5A_674/2026
Bundesgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Rechtsverweigerung
28. Juli
Sachverhalt
Das Betreibungsamt publizierte gegen A.________ gerichtete Zahlungsbefehle. Das Bezirksgericht behandelte seine dagegen gerichtete Eingabe wegen Querulatorik nicht; das Obergericht bestätigte dies und büsste ihn mit Fr. 500.--.
Erwägungen
• Die wörtliche Wiederholung kantonaler Eingaben genügt der Begründungspflicht nicht; die zusätzlich vorgetragenen Argumente zur Schreibweise des Namens und zur angeblichen «illiquiden juristischen Person» stammen aus staatsverweigererischen Kreisen und sind nicht zu behandeln.
• Mangels hinreichender Begründung sowie wegen querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung trat das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b und c BGG nicht auf die Beschwerde ein.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.