5A_674/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Rechtsverweigerung

28. Juli

Sachverhalt Das Betreibungsamt publizierte gegen A.________ gerichtete Zahlungsbefehle. Das Bezirksgericht behandelte seine dagegen gerichtete Eingabe wegen Querulatorik nicht; das Obergericht bestätigte dies und büsste ihn mit Fr. 500.--. Erwägungen • Die wörtliche Wiederholung kantonaler Eingaben genügt der Begründungspflicht nicht; die zusätzlich vorgetragenen Argumente zur Schreibweise des Namens und zur angeblichen «illiquiden juristischen Person» stammen aus staatsverweigererischen Kreisen und sind nicht zu behandeln. • Mangels hinreichender Begründung sowie wegen querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung trat das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b und c BGG nicht auf die Beschwerde ein. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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