7B_995/2025

Bundesgericht

Strafprozess

Rechtsverzögerung

30. Juli

Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen verschiedener Wirtschaftsdelikte und sistierte sie, weil er seit Jahren im Ausland lebt und deshalb nicht befragt sowie konfrontiert werden könne. Das Obergericht wies seine Beschwerde gegen die Sistierung ab, worauf er deren Aufhebung und den Abschluss der Untersuchung verlangte. Erwägungen • Der die Sistierung schützende Entscheid ist ein Zwischenentscheid; bei substantiiert gerügter ernsthafter Gefahr einer Verletzung des Beschleunigungsgebots kann der nicht wiedergutzumachende Nachteil bejaht werden. • Der Beschwerdeführer zeigte jedoch nicht hinreichend auf, weshalb die seit rund sechs Monaten bestehende Sistierung Art. 5 StPO verletze; der blosse Hinweis auf eine mögliche Verfahrensverzögerung genügt nicht. • Auf den Antrag zur Aufhebung des Haftbefehls war mangels nachvollziehbarer Kritik am Nichteintreten der Vorinstanz nicht einzugehen. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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