7B_1087/2025

Bundesgericht

Strafprozess

Entsiegelung

20. August

Sachverhalt Gegen A.________ besteht der Verdacht, am 7. Oktober 2023 über «Bing Image» eine kinderpornografische Bilddatei besessen und konsumiert zu haben; eine Verbreitung konnte technisch nicht ausgeschlossen werden. Das Zwangsmassnahmengericht entsiegelte die sichergestellten Geräte und Datenträger nur für diesen Zeitraum sowie für Dateien ohne Zeitstempel. Erwägungen • Bei mittelschweren Delikten ist die Entsiegelung auf jene Inhalte zu beschränken, von denen sich die Strafverfolgungsbehörden konkret einen massgeblichen Erkenntnisgewinn versprechen; eine weitergehende zeitliche Auswertung wäre unverhältnismässig. • Die Staatsanwaltschaft legte keine konkreten Hinweise auf weitere einschlägige Handlungen oder einen Erkenntnisgewinn durch die Auswertung längerer Zeiträume dar; die zeitliche Beschränkung verletzt daher kein Bundesrecht. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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