5A_722/2026
Bundesgericht
Revision
17. August
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer verlangte beim Kantonsgericht St. Gallen die Revision zahlreicher Urteile wegen angeblicher Entführung und Ermordung seiner verstorbenen Mutter. Das Kantonsgericht wies das Revisionsgesuch ab, soweit es darauf eintrat; dagegen erhob er Beschwerde an das Bundesgericht.
Erwägungen
• Die Beschwerde enthält weder ein hinreichendes Rechtsbegehren zur Sache noch eine sachbezogene Begründung: Die weitschweifigen Ausführungen zur angeblichen Deportation und Ermordung der Mutter setzen sich nicht mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinander.
• Mangels hinreichender Begründung ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; die Gerichtskosten von Fr. 1'000.– wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.