ATAS/717/2026
GE Cour de justice
ATAS/717/2026
20. August
Sachverhalt
A______ beantragte Ergänzungsleistungen. Das SPC schloss die Miete seiner Wohnungen mangels Nachweises effektiver Zahlungen von den anerkannten Ausgaben aus, ebenso die behaupteten Schulden gegenüber seiner Tochter; A______ erhob Beschwerde.
Erwägungen
• Die Berücksichtigung einer Miete setzt voraus, dass deren Bezahlung im Grad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erstellt ist; die eingereichten Bescheinigungen genügten nicht, da Barzahlungen durch keine Quittung belegt waren und die Verrechnung der Miete mit Hauswartarbeiten weder detailliert noch beziffert war.
• Die verspätete Anmeldung beim OCPM bewies den früheren Wohnsitz nicht, während die Schulden gegenüber der Tochter nicht belegt waren; eine vollständig von dieser bezahlte Miete kann zudem keine nicht leistungsberechtigte Person finanzieren.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; das Verfahren ist kostenlos.