8C_565/2025

Bundesgericht

Unfallversicherung

Unfallversicherung (Kausalzusammenhang)

27. August

Sachverhalt Die Versicherte verletzte sich am 19. September 2023 beim Handball am linken Knie; nach arthroskopischer Sanierung eines Knorpelschadens stellte die Visana ihre Leistungen per 14. November 2023 ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Fallabschluss gestützt auf versicherungsinterne Aktenbeurteilungen trotz abweichender Einschätzung des behandelnden Orthopäden. Erwägungen • Bei medizinisch komplexer und kontroverser Beurteilung der Unfallkausalität durfte die Vorinstanz nicht ohne eigene Fachkompetenz abschliessend auf die versicherungsinternen Stellungnahmen abstellen und geringe Zweifel an deren Beweiskraft verneinen. • Sie hätte ein Gerichtsgutachten einholen oder die Sache zur Begutachtung nach Art. 44 ATSG an den Unfallversicherer zurückweisen müssen; die Unfallkausalität der über den 14. November 2023 hinaus bestehenden Beschwerden bleibt daher ungeklärt. Entscheid Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen; kantonales Urteil und Einspracheentscheid werden aufgehoben und die Sache zur Einholung eines knieorthopädischen Gutachtens und neuen Verfügung an die Visana zurückgewiesen.
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