6B_404/2026

Bundesgericht

Straftaten

Mehrfache Nötigung im Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit, stationäre therapeutische Massnahme; Nichteintreten

12. August

Sachverhalt Das Obergericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin mehrfach genötigt und gegen amtliche Verfügungen ungehorsam geworden war, jeweils im Zustand nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit. Es ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme von einem Jahr an; dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht. Erwägungen • Die Beschwerde setzt sich in keiner Weise mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinander und zeigt nicht auf, inwiefern dieses Recht im Sinne von Art. 95 BGG verletzt. • Mangels genügender Begründung nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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