7F_32/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_788/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 1. Oktober 2025
31. Juli
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf eine frühere Beschwerde von A.________ mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten. Gegen dieses Urteil reichte er rund sieben Monate nach dessen Zustellung eine als Beschwerde bezeichnete Eingabe sowie weitere Eingaben ein, die als Revisionsgesuch behandelt wurden.
Erwägungen
• Die am 19. Mai 2026 eingereichte Eingabe erfolgte nach Ablauf der 30-tägigen Revisionsfrist; die Zustellung des angefochtenen Urteils war am 10. November 2025 erfolgt.
• Der Gesuchsteller bezeichnete keinen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG und legte trotz unklarer allgemeiner Kritik keinen revisionsrechtlich erheblichen Mangel dar; damit genügte das Gesuch Art. 42 Abs. 2 BGG nicht.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.