7B_1009/2026
Bundesgericht
Verlängerung Untersuchungshaft
4. September
Sachverhalt
Gegen A.________ wird wegen zahlreicher Sexual- und Gewaltdelikte, teilweise zulasten seiner früheren und aktuellen Partnerin, ermittelt. Während der Untersuchungshaft wurde er in einem anderen Verfahren zu 36 Monaten Freiheitsstrafe und einer achtjährigen Landesverweisung verurteilt; die Haft wurde bis zum 22. August 2026 verlängert.
Erwägungen
• Die ausgeprägte Fluchtgefahr ergibt sich in der Gesamtwürdigung aus der drohenden Freiheitsstrafe und Landesverweisung, instabilen Wohn- und Erwerbsperspektiven, erheblichen Schulden, Auslandkontakten sowie seiner kurz vor der Verhaftung geäusserten Absicht, die Schweiz zu verlassen; seine familiäre Verwurzelung genügt nicht als Gegenindiz.
• Bei ausgeprägter Fluchtgefahr vermögen Sicherheitsleistung, Meldepflicht, Ausweis- und Schriftensperre sowie Electronic Monitoring die Anwesenheit im Verfahren nicht hinreichend sicherzustellen, insbesondere wegen der fehlenden Personenkontrollen im Schengenraum. Die Kollusionsgefahr musste deshalb nicht beurteilt werden.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; die Untersuchungshaft bleibt bestehen. Die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wird gewährt.