6B_987/2025
Bundesgericht
Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug; Willkür, rechtliches Gehör; Strafzumessung; Zivilforderung
4. September
Sachverhalt
A.A.________ wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs zu 21 Monaten teilbedingt vollziehbarer Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte unter anderem fingierte Lohnzahlungen und Rechnungen veranlasst, im Pfändungsverfahren erhebliche Einkünfte verschwiegen und bestritt vor Bundesgericht Schuldsprüche, Strafzumessung und Zivilforderungen.
Erwägungen
• Die weitgehend appellatorischen Sachverhalts- und Gehörsrügen genügten den qualifizierten Begründungsanforderungen nicht; insbesondere musste sich das Obergericht nicht mit jedem Vorbringen befassen und durfte nach Art. 82 Abs. 4 StPO auf das erstinstanzliche Urteil verweisen, solange die massgeblichen Erwägungen erkennbar blieben.
• Das Verschweigen von Einkommen im Pfändungsverfahren erfüllt Art. 163 StGB auch ohne nachgewiesenen Gläubigerschaden, da der Tatbestand ein Gefährdungsdelikt ist; spätere private Zahlungen lassen die Tatbestandsmässigkeit nicht entfallen.
• Im Adhäsionsverfahren können vertragliche Gegenforderungen, namentlich arbeitsrechtliche Ansprüche zur Verrechnung, nicht berücksichtigt werden; zudem hatte der Beschwerdeführer keine Verrechnung erklärt.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die Schuldsprüche, die teilbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten und die Zivilforderungen bleiben bestehen.