ZD25.061181
VD Tribunal cantonal
Invalidenversicherung
27. August
Sachverhalt
Nach einem Unfall mit schwerer Verletzung der rechten Schulter erhielt der Versicherte ab 2021 Taggelder. Nach seiner Anmeldung im Februar 2024 verneinte die IV zunächst einen Rentenanspruch, sprach ihm nach einer Verschlechterung wegen eines Sigmakarzinoms und einer Operation ab Juni 2025 jedoch eine ganze Rente zu. Er verlangte diese bereits ab August 2024.
Erwägungen
• Die Annahme einer seit 31. Oktober 2023 zumutbaren vollständigen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit war nicht hinreichend belegt: Die orthopädischen Berichte bescheinigten zwar die Leistungsfähigkeit, legten aber deren Beginn nicht fest; zudem bestanden Hinweise auf weitere möglicherweise invalidisierende Leiden.
• Die Sache ist deshalb zur neutralen, mindestens orthopädischen Begutachtung und zur Abklärung der übrigen Leiden vor April 2025 an die IV-Stelle zurückzuweisen.
Entscheid
Die Beschwerden werden gutgeheissen; die ganze Rente vom Juni bis November 2025 bleibt bestätigt, der Entscheid wird im Übrigen aufgehoben und die Sache für den Zeitraum August 2024 bis Mai 2025 zurückgewiesen.