7B_597/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Verfügung über die Sistierung der Untersuchung; Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen (nicht wieder gutzumachender Nachteil)

21. Juli

Sachverhalt Die Genfer Staatsanwaltschaft sistierte eine Strafuntersuchung bis zum Abschluss eines anderen Verfahrens. Die Chambre pénale de recours bestätigte diese Sistierung; die Beschwerdeführer gelangten an das Bundesgericht und machten insbesondere den Verlust der Möglichkeit geltend, D.A.________, der 2025 verstorben ist, einzuvernehmen. Erwägungen • Der Entscheid, mit dem die Sistierung der Untersuchung bis zum Abschluss eines anderen Verfahrens bestätigt wird, ist ein Zwischenentscheid; er ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG dargetan wird. • Die Beschwerdeführer beriefen sich auf den Verlust der Möglichkeit, D.A.________, der 2025 verstorben ist, einzuvernehmen, legten jedoch nicht dar, inwiefern ihnen die Sistierung gegenwärtig einen irreparablen rechtlichen Nachteil verursache; eine Sistierung zieht einen solchen grundsätzlich nicht nach sich. Entscheid Auf die Beschwerde in Strafsachen wird nicht eingetreten.
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