OG V 23 32

UR Obergericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Bewirtschaftungsweg in geschützter Landschaft

30. August

Sachverhalt Die Eigentümer dreier Landwirtschaftsbetriebe im steilen Gebiet F.___ planten einen 1'070 m langen, unbefestigten Bewirtschaftungsweg ab einer bestehenden Waldstrasse zu ihren Liegenschaften; dafür waren dauernde und vorübergehende Rodungen sowie zwei Bachfurten vorgesehen. Pro Natura und VCS beantragten erfolglos die Aufhebung der Baubewilligung. Erwägungen • Der Weg ist trotz seiner Verbindung zum Talboden zonenkonform und standortgebunden, weil die erschwerte Heugewinnung über Seilbahn und Helikopter die Mähnutzung der biodiversitätsreichen Trockenwiesen gefährdet und die geplante Erschliessung eine notwendige, nicht überdimensionierte Rationalisierung ermöglicht. • Die leichte Beeinträchtigung des BLN-Objekts wird durch die landschaftsschonende Linienführung sowie verbindliche Schutz-, Benutzungs- und Ersatzmassnahmen aufgewogen; überwiegende entgegenstehende Interessen bestehen daher nicht. Entscheid Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen; die Baubewilligung bleibt bestehen.
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