5A_601/2026
Bundesgericht
Ausstellung einer Erbbescheinigung
22. Juli
Sachverhalt
Das Bezirksgericht stellte der Beschwerdegegnerin nach Einsprache der Beschwerdeführerin keine Erbbescheinigung aus und ordnete die Erbschaftsverwaltung an. Das Obergericht trat auf die dagegen erhobene Berufung mangels konkreter Anträge und hinreichender Begründung nicht ein.
Erwägungen
• Da das Obergericht einen Nichteintretensentscheid gefällt hatte, musste die Beschwerdeführerin konkret darlegen, weshalb dessen Erwägungen zur fehlenden Antragstellung und Begründung Recht verletzen.
• Die Hinweise, sie sei ebenfalls Nichte und habe noch keinen Erbschein beziehungsweise kein Geld erhalten, setzten sich nicht sachbezogen mit dem angefochtenen Nichteintretensentscheid auseinander; die Beschwerde war deshalb offensichtlich unzureichend begründet.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.