5A_601/2026

Bundesgericht

Erbrecht

Ausstellung einer Erbbescheinigung

22. Juli

Sachverhalt Das Bezirksgericht stellte der Beschwerdegegnerin nach Einsprache der Beschwerdeführerin keine Erbbescheinigung aus und ordnete die Erbschaftsverwaltung an. Das Obergericht trat auf die dagegen erhobene Berufung mangels konkreter Anträge und hinreichender Begründung nicht ein. Erwägungen • Da das Obergericht einen Nichteintretensentscheid gefällt hatte, musste die Beschwerdeführerin konkret darlegen, weshalb dessen Erwägungen zur fehlenden Antragstellung und Begründung Recht verletzen. • Die Hinweise, sie sei ebenfalls Nichte und habe noch keinen Erbschein beziehungsweise kein Geld erhalten, setzten sich nicht sachbezogen mit dem angefochtenen Nichteintretensentscheid auseinander; die Beschwerde war deshalb offensichtlich unzureichend begründet. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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