6B_971/2025
Bundesgericht
Belästigung durch Konfrontation mit einer sexuellen Handlung; Willkür
17. Juli
Sachverhalt
Während eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs versuchte A.________, B.________ anal zu penetrieren, obwohl dieser/diese diese Handlung klar abgelehnt hatte, ohne damit Erfolg zu haben. Von den schwereren Vorwürfen freigesprochen, wurde er wegen Belästigung durch Konfrontation mit einer sexuellen Handlung zu einer Busse von 1'500 Franken verurteilt.
Erwägungen
• Die zwar knappe Begründung legt das Belästigungsvorsatz hinreichend dar: A.________ kannte die Ablehnung von B.________ gegenüber einer analen Penetration, womit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ausgeschlossen ist.
• Die Beweiswürdigung ist nicht willkürlich: Die schlüssige Darstellung von B.________ wurde durch die noch am selben Tag versandte Nachricht bestätigt; die von A.________ geltend gemachten Umstände vermochten ihn nicht zu entkräften, und seine Kritik an den Nachrichten war ungenügend begründet.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.