7B_1383/2025
Bundesgericht
Rückweisung an die Staatsanwaltschaft zur Weiterführung der Strafuntersuchung
31. Juli
Sachverhalt
Das Bezirksgericht verurteilte A.________ wegen zahlreicher Vermögens-, Verkehrs- und weiterer Delikte zu 54 Monaten Freiheitsstrafe und Busse. Im Berufungsverfahren hob das Obergericht das Urteil auf und wies die Sache zur umfassenden Beweisergänzung an die Staatsanwaltschaft zurück.
Erwägungen
• Die Beschwerde gegen den Rückweisungs-Zwischenentscheid ist zulässig, weil die Rückversetzung in das Untersuchungsstadium und die Wiederholung von Erst- und Berufungsverfahren ein ernsthaftes, den Strafbehörden zurechenbares Risiko einer Verletzung des Beschleunigungsgebots begründen.
• Zusätzliche Einvernahmen, Editionen und Gutachten sind grundsätzlich vom Berufungsgericht selbst zu erheben; eine Rückweisung an die Staatsanwaltschaft ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Beweiserhebung die gerichtliche Rollenverteilung sprengen würde.
• Das Obergericht legte weder die betroffenen Vorwürfe noch die konkret erforderlichen Beweismassnahmen hinreichend dar, weshalb die Bundesrechtskonformität der Rückweisung nicht überprüfbar war und eine Verletzung der Begründungspflicht vorlag.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen; der Rückweisungsbeschluss wird aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurückgewiesen.