1C_130/2026
Bundesgericht
Öffentliches Dienstrecht; von einem Wettbewerb ausgeschlossene Kandidatur
6. August
Sachverhalt
A.________ nahm an einem tessiner kantonalen Wettbewerb für verschiedene Verwaltungsfunktionen teil, dessen Ausschreibung ein EFZ als Kauffrau oder gleichwertige kaufmännische Abschlüsse verlangte. Die SRU erklärte die Kandidatur für ungültig, da die Kandidatin trotz ausländischer Hochschulausbildungen, schweizerischer Zertifikate und Berufserfahrung nicht über den verlangten Titel verfügte; die kantonalen Behörden bestätigten den Ausschluss.
Erwägungen
• Der Ausschluss wurde als haltbar erachtet: Die Ausschreibung verlangte ein EFZ als Kauffrau oder einen gleichwertigen Titel, ein vom Berufserfahrungserfordernis zu unterscheidendes Kriterium; die Kandidatin verfügte nicht über diesen Titel, und die Ausschreibung sah keinen Ausgleich durch Erfahrung vor.
• Die SEFRI-Verordnung über die kaufmännische Grundbildung regelt die berufliche Grundbildung und belegt nicht die Gleichwertigkeit der Titel oder Erfahrungen der Kandidatin; die eingereichten Unterlagen bescheinigten lediglich die Zulassung zu Kursen oder Prüfungen, nicht die Anerkennung der Gleichwertigkeit. Eine willkürliche Anwendung des kantonalen Rechts wurde nicht dargetan.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen.