5A_278/2026
Bundesgericht
Kostenvorschuss (vorsorgliche Massnahmen; Festsetzung der Unterhaltsbeiträge und der elterlichen Rechte)
17. Juli
Sachverhalt
Die kantonale Berufung gegen vorsorgliche Massnahmen betreffend die elterlichen Rechte und die Unterhaltsbeiträge wurde wegen Nichtleistung eines Kostenvorschusses nicht an die Hand genommen. Die dagegen aus Spanien versandte Beschwerde ging nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
• Bei Aufgabe einer Beschwerde bei einer ausländischen Post muss die beschwerdeführende Person beweisen, dass die Sendung spätestens am letzten Fristtag von der Schweizerischen Post übernommen wurde; bei Aufgabe in Spanien per einfachem Brief am Vortag war dieser Nachweis nicht möglich.
• Die Beschwerde setzte sich weder mit dem Ablauf und der rechtskräftigen Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege noch mit der daraus folgenden Nichteintretensfolge wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses auseinander; ein Entscheid in einem andersartigen Strafverfahren war unerheblich.
Entscheid
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde wegen Verspätung nicht ein; zudem wäre sie mangels hinreichender Begründung unzulässig gewesen.