6B_377/2026
Bundesgericht
Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc.; Nichteintreten
19. August
Sachverhalt
Das Obergericht verurteilte A.A.________ unter anderem wegen mehrfacher, teilweise versuchter Sexualdelikte zum Nachteil seiner beiden Töchter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie zu weiteren Massnahmen und Zivilzahlungen. Vor Bundesgericht verlangte er im Wesentlichen Freisprüche und begründete dies mit einer unrichtigen Sachverhaltsfeststellung und «in dubio pro reo».
Erwägungen
• Die Beschwerde genügte den qualifizierten Begründungsanforderungen nicht: Der Beschwerdeführer setzte sich weder mit der vorinstanzlichen Würdigung der als glaubhaft beurteilten Opferaussagen und ergänzenden Sachbeweise noch konkret mit den Gründen für die Unglaubhaftigkeit seiner eigenen Aussagen auseinander.
• Pauschale Hinweise auf fehlende direkte Beweise und «in dubio pro reo» vermochten keine Willkür oder sonstige Rechtsverletzung darzutun; die Anträge zu Strafe, Massnahmen und Nebenfolgen waren vom verlangten Freispruch abhängig.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten.