5A_666/2026
Bundesgericht
Eheschutzmassnahmen
24. Juli
Sachverhalt
Nach der Trennung regelte das Kreisgericht das Getrenntleben und verpflichtete den Ehemann, der Ehefrau deren ukrainische Reisedokumente herauszugeben. Nachdem der Ehemann die Ergänzung des Protokolls, eine Entscheidbegründung und die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist verlangt hatte, trat das Kantonsgericht auf seine Eingabe nicht beziehungsweise wies sie ab.
Erwägungen
• Eheschutzentscheide sind vorsorgliche Massnahmen; vor Bundesgericht sind daher nur substanziiert erhobene Verfassungsrügen zulässig.
• Der Beschwerdeführer stellte kein hinreichendes Rechtsbegehren und legte weder ausdrücklich noch sinngemäss eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte dar; seine appellatorischen Ausführungen bezogen sich zudem nicht auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; ein allfälliges Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.