5A_829/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Kostenvorschuss, unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)

7. September

Sachverhalt Im Scheidungsverfahren wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege verweigert und ein weiterer Kostenvorschuss auferlegt. Das Appellationsgericht wies ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wegen Aussichtslosigkeit ab und verlangte hierfür einen Kostenvorschuss. Erwägungen • Die Beschwerdeführerin setzte sich nicht hinreichend mit der Begründung auseinander, wonach sie weder eine fehlerhafte Berechnung ihres Einkommens und Bedarfs noch eine gegenüber dem Vorjahr verschlechterte finanzielle Lage dargetan hatte; insbesondere durfte das Appellationsgericht angesichts der erheblichen Differenz auch Steuern berücksichtigen und Kindesunterhaltsbeiträge mit den entsprechenden Kinderkosten verrechnen. • Die nachträglich behauptete Geschäftsaufgabe war ein unzulässiges echtes Novum; mangels hinreichender Begründung war die kantonale Beschwerde als aussichtslos einzustufen. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.
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