2C_156/2026

Bundesgericht

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

Schliessung des Schulhauses Unterbach (Nichteintreten)

20. August

Sachverhalt Die Schulpflege Hinwil beschloss, den Schulbetrieb im Schulhaus Unterbach per Ende des Schuljahres 2026/2027 einzustellen. A.________ und B.________, die keine schulpflichtigen Kinder im Schulhaus haben und keinen anderweitigen Bezug dazu besitzen, fochteten den Beschluss an; Bezirksrat und Verwaltungsgericht traten auf den Rekurs nicht ein beziehungsweise bestätigten dies. Erwägungen • Die Schulhausschliessung ist eine verwaltungsorganisatorische Anordnung, gegen die grundsätzlich kein Rechtsschutz besteht, auch wenn sie Private mittelbar betrifft. • Art. 29a BV verlangt gerichtlichen Rechtsschutz nur bei einer individuellen, schützenswerten Rechtsposition; eine solche vermochten die Beschwerdeführer weder aus einem Grundrecht noch aus kantonalem Recht abzuleiten, weshalb weder die Rechtsweggarantie noch das Rechtsverweigerungsverbot verletzt ist. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; der Nichteintretensentscheid blieb bestehen.
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