8C_221/2026
Bundesgericht
Militärversicherung (Prozessvoraussetzung)
27. Mai
Sachverhalt
Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau trat auf die Beschwerde gegen einen Entscheid der Suva, Abteilung Militärversicherung, nicht ein, weil der angefochtene Entscheid auch innert angesetzter Nachfrist nicht eingereicht worden war. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer pauschal Leistungen aus der Militärversicherung.
Erwägungen
• Bei der Anfechtung eines Nichteintretensurteils muss sich die Beschwerde spezifisch mit dem Nichteintretensgrund auseinandersetzen.
• Da der Beschwerdeführer die fehlende Einreichung des angefochtenen Entscheids nicht thematisierte, sondern lediglich pauschale Versicherungsleistungen verlangte, war die Beschwerde offensichtlich unzureichend begründet; darauf ist im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; es werden keine Gerichtskosten erhoben.