CDP.2025.308

NE Tribunal cantonal

Unfallversicherung

Übernahme eines Unfallrückfalls

11. August

Sachverhalt Der Versicherte, Landschaftsgärtner, meldete im Jahr 2024 einen Rückfall von anhaltenden Beschwerden am linken Knie im Zusammenhang mit einem Unfall vom 7. Oktober 2005; die SUVA hatte die Leistungen im Zusammenhang mit einem Sturz vom 3. September 2022 bereits per 20. Dezember 2023 eingestellt. Sie lehnte jede weitere Übernahme als Rückfall oder Spätfolge des Unfalls von 2005 ab. Erwägungen • Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da der Versicherte die medizinische Beurteilung vom 9. Mai 2025 erst zusammen mit dem Einspracheentscheid erhalten hatte, wurde vor der Rechtsmittelinstanz mit voller Kognition geheilt. • Das fünf Tage nach dem Unfall von 2005 durchgeführte MRI zeigte eine alte Ruptur des vorderen Kreuzbandes und degenerative Läsionen, jedoch keine strukturelle traumatische Läsion; der Unfall hatte somit lediglich eine vorübergehende Verschlimmerung von drei Monaten verursacht. Der Versicherte hat nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einen späteren Kausalzusammenhang oder eine chronische Instabilität nachgewiesen. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen und der Einspracheentscheid vollumfänglich bestätigt.
Auf bger.ch öffnen →