4A_605/2024

Bundesgericht

Schiedsgerichtsbarkeit

Ausschluss der Öffentlichkeit im Schiedsverfahren

21. Mai

Sachverhalt In einem bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen einen Schiedsentscheid beantragte der Beschwerdegegner den vollständigen, eventualiter teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Beschwerdeführerin widersetzte sich dem Antrag nicht. Erwägungen Entscheid Hinweis Der bereitgestellte Text enthält zwar die Erwägungen zum Öffentlichkeitsprinzip bei Beschwerden gegen Schiedsentscheide, endet jedoch vor der konkreten Anwendung und dem Verfahrensausgang.
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