4A_605/2024
Bundesgericht
Ausschluss der Öffentlichkeit im Schiedsverfahren
21. Mai
Sachverhalt
In einem bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen einen Schiedsentscheid beantragte der Beschwerdegegner den vollständigen, eventualiter teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Beschwerdeführerin widersetzte sich dem Antrag nicht.
Erwägungen
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Entscheid
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Hinweis
Der bereitgestellte Text enthält zwar die Erwägungen zum Öffentlichkeitsprinzip bei Beschwerden gegen Schiedsentscheide, endet jedoch vor der konkreten Anwendung und dem Verfahrensausgang.