E-3294/2026

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Asyl und Wegweisung in die Türkei

10. September

Sachverhalt Türkische Staatsangehörige kurdischer Ethnie, A._______, ersuchte mit ihrer Familie um Asyl. Sie machte keine eigenen Asylgründe geltend, sondern verwies auf die Schwierigkeiten ihres Vaters sowie auf schulische Auswirkungen; das SEM wies ihr Gesuch ab, verneinte ihre Flüchtlingseigenschaft und ordnete ihre Wegweisung an. Erwägungen • Familiäre Schwierigkeiten und der Abbruch der Ausbildung stellen keine gezielte Verfolgung von ausreichender Intensität dar; ein exponiertes Profil oder eine künftige persönliche Gefährdung ist nicht erstellt, namentlich angesichts der problemlosen Ausreise per Flugzeug aus der Türkei und der Abweisung des Gesuchs des Vaters. • Die Wegweisung ist rechtmässig, zumutbar und möglich: Die Beschwerdeführerin ist jung, verfügt über ein familiäres und soziales Netzwerk, kann in der Türkei die für ihren Ventrikelseptumdefekt erforderliche medizinische Behandlung erhalten und hat bei der Beschaffung von Reisedokumenten mitzuwirken. Entscheid Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen; die Kosten von 1'000 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
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