6B_224/2026
Bundesgericht
Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder; Pornografie; Willkür, Landesverweisung
7. September
Sachverhalt
Das Obergericht verurteilte A.________ wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an einen Minderjährigen und Pornografie. Es widerrief den bedingten Vollzug einer 2020 wegen Schändung ausgefällten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, bildete eine Gesamtstrafe von 26 Monaten und verwies ihn für drei Jahre des Landes. A.________ bestritt namentlich die Beweiswürdigung und die Landesverweisung.
Erwägungen
• Die vorinstanzliche Würdigung der detaillierten und konstanten Aussagen des Geschädigten sowie der Chat-Kommunikation ist nicht willkürlich; die appellatorischen Einwände und Beweisanträge zeigen keine Verletzung von Bundesrecht oder des fairen Verfahrens auf.
• Die fakultative Landesverweisung nach Art. 66a bis StGB erweist sich trotz knapp vier Fünfteln in der Schweiz und beruflicher Integration als verhältnismässig: Der Rückfall während laufender Probezeit, das erkennbare Verhaltensmuster und die getrübte Legalprognose begründen ein erhebliches öffentliches Interesse, während keine besondere Abhängigkeit der erwachsenen Kinder und weiterhin Bindungen zu Serbien bestehen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die Landesverweisung bleibt bestehen.