8C_652/2025
Bundesgericht
Unfallversicherung (Kausalzusammenhang)
17. Juli
Sachverhalt
Der Versicherte stürzte am 3. Juni 2022 auf das Steissbein und klagte danach über LWS-Beschwerden. Die Suva schloss diesen Unfall per 1. Juni 2023 folgenlos ab; das kantonale Gericht bestätigte den Entscheid. Der spätere Unfall vom 2. Juli 2022 ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Erwägungen
• Der Sturz auf das Steissbein führte bei degenerativem LWS-Vorzustand lediglich zu einer vorübergehenden Verschlimmerung; mangels besonderer Unfallschwere war diese spätestens ein Jahr nach dem Ereignis abgeheilt.
• Die versicherungsinterne Beurteilung war schlüssig, durch die abweichenden Angaben des behandelnden Arztes nicht erschüttert und erforderte keine weiteren Abklärungen; ein nach dem kantonalen Entscheid erstelltes Gegengutachten blieb als echtes Novum unbeachtlich.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; der folgenlose Abschluss des ersten Unfalls per 1. Juni 2023 bleibt bestehen.