1C_353/2026

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Gesuch um superprovisorisches Verbot von Rückbauarbeiten

1. September

Sachverhalt Die kantonalen Instanzen wiesen das Gesuch von A.________ und B.________ ab, den Rückbau eines auf ihrer Parzelle in Sarnen bestehenden Ersatz-Ökonomie-Gebäudes superprovisorisch zu untersagen. Bei Einreichung der Beschwerden beim Bundesgericht waren die Rückbauarbeiten bereits ausgeführt. Erwägungen • Für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten fehlte bereits bei Einreichung das aktuelle praktische Interesse an der Aufhebung des Entscheids; eine Ausnahme vom Erfordernis dieses Interesses wurde weder dargelegt noch war sie ersichtlich. • Da die Beschwerden deshalb offensichtlich unzulässig waren, konnte offenbleiben, ob gegen den Entscheid über eine superprovisorische Massnahme ohnehin nicht Beschwerde geführt werden kann. Entscheid Die Verfahren wurden vereinigt; auf die Beschwerden wurde nicht eingetreten.
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