1C_353/2026
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Gesuch um superprovisorisches Verbot von Rückbauarbeiten
1. September
Sachverhalt
Die kantonalen Instanzen wiesen das Gesuch von A.________ und B.________ ab, den Rückbau eines auf ihrer Parzelle in Sarnen bestehenden Ersatz-Ökonomie-Gebäudes superprovisorisch zu untersagen. Bei Einreichung der Beschwerden beim Bundesgericht waren die Rückbauarbeiten bereits ausgeführt.
Erwägungen
• Für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten fehlte bereits bei Einreichung das aktuelle praktische Interesse an der Aufhebung des Entscheids; eine Ausnahme vom Erfordernis dieses Interesses wurde weder dargelegt noch war sie ersichtlich.
• Da die Beschwerden deshalb offensichtlich unzulässig waren, konnte offenbleiben, ob gegen den Entscheid über eine superprovisorische Massnahme ohnehin nicht Beschwerde geführt werden kann.
Entscheid
Die Verfahren wurden vereinigt; auf die Beschwerden wurde nicht eingetreten.