7B_310/2026

Bundesgericht

Strafprozess

amtliche Verteidigung; rechtliches Gehör

17. August

Sachverhalt A.________ wird vorgeworfen, sich nach einem Fussballspiel vermummt in einer gewalttätigen Fangruppe aufgehalten und sich passiv an deren Angriffen beteiligt zu haben. Nach Einsprache gegen einen Strafbefehl mit bedingter Freiheitsstrafe von vier Monaten und Busse von Fr. 1'000.-- wurde sein Gesuch um amtliche Verteidigung kantonal abgewiesen. Erwägungen • Die Vorinstanz verletzte das rechtliche Gehör, indem sie die Verwertbarkeitsfragen sowie die DNA- und erkennungsdienstlichen Massnahmen nicht behandelte; die Verletzung konnte geheilt werden, da einzig frei prüfbare Rechtsfragen betroffen waren und kein Nachteil entstand. • Trotz knapp überschrittenem Bagatellbereich begründen weder DNA-Profil und erkennungsdienstliche Erfassung noch die offenen Tatbestandsbegriffe besondere Schwierigkeiten; die umstrittene Verwertbarkeit polizeilicher Berichte genügt angesichts des leichten Eingriffs, der verständlichen Vorwürfe und der persönlichen Fähigkeiten des Beschwerdeführers allein nicht für eine notwendige amtliche Verteidigung. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wurde gewährt.
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