7B_1335/2024
Bundesgericht
Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung; Willkür
30. Juli
Sachverhalt
Der damals 23- bzw. 24-jährige Beschwerdeführer wurde wegen zweier sexueller Handlungen mit der damals 15-jährigen Geschädigten sowie einer später gemeinsam mit einer weiteren Person begangenen Vergewaltigung verurteilt. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche und setzte die Freiheitsstrafe auf 40 Monate fest.
Erwägungen
• Die vorinstanzliche Beweiswürdigung ist nicht willkürlich: Sie würdigte die teilweise widersprüchlichen Aussagen der damals 15-jährigen Geschädigten kritisch, stützte deren Kerngeschichte jedoch nachvollziehbar auf Realkennzeichen und weitere Indizien.
• Die Einwände des Beschwerdeführers erschöpfen sich weitgehend in appellatorischer Kritik und Mutmassungen; namentlich waren angesichts der festgestellten Identität des Täters keine zusätzlichen Abklärungen zu weiteren Kontaktpersonen erforderlich.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; die Schuldsprüche, die 40-monatige Freiheitsstrafe, die Landesverweisung und das Tätigkeitsverbot bleiben bestehen.