4A_587/2025

Bundesgericht

Vertragsrecht

Darlehensvertrag; Gültigkeit

20. Juli

Sachverhalt Nach dem Tod ihres Ehemanns unterzeichnete A.________ drei Darlehensvereinbarungen mit ihren Stiefkindern B.________, C.________ und D.________, die dazu bestimmt waren, deren Erbschaftssteuern zu finanzieren. Diese erlangten die provisorische Rechtsöffnung; anschliessend erhob A.________ Klagen auf Schuldentlassung, die von den kantonalen Instanzen abgewiesen wurden. Erwägungen • Die drei im Januar 2019 unterzeichneten Vereinbarungen sahen Darlehen bis zu 1'800'000 Franken vor, rückzahlbar über zwanzig Jahre zu 0,5 %, um die Erbschaftssteuern zu finanzieren; sie waren einfach, klar und gültig abgeschlossen. • Diese Darlehen sind unabhängig vom vor dem Tod geschlossenen Erbvertrag und werden weder durch den Zustand des Verstorbenen noch durch die Rügen der Simulation, des Willensmangels, der Übervorteilung oder des Fehlens der Geldhingabe in Frage gestellt; diese Rügen sind unbegründet oder ungenügend begründet. • Die Beschwerdeführerin weist weder Willkür in der Sachverhaltsfeststellung noch eine Verletzung von Bundesrecht nach; das Bundesgericht bleibt an die kantonalen Feststellungen gebunden. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
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