9F_5/2026
Bundesgericht
Krankenversicherung
28. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Zürich zur Krankenversicherungspflicht mangels genügender Begründung nicht eingetreten. Mit Revisionsgesuch beantragte A.________ die Überprüfung dieses Nichteintretensurteils und berief sich nachträglich auf Revisionsgründe, wobei er teilweise auf das kantonale Urteil verwies.
Erwägungen
• Ein Revisionsgesuch muss einen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG unter Angabe der Beweismittel konkret darlegen; eine behauptete unzutreffende Rechtsanwendung genügt nicht.
• Die Revision des bundesgerichtlichen Nichteintretensurteils kann nicht dazu dienen, das kantonale Urteil inhaltlich überprüfen oder die Rechtslage erneut diskutieren zu lassen.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, soweit es nicht gegenstandslos war, und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.