9F_5/2026

Bundesgericht

Krankenversicherung

Krankenversicherung

28. August

Sachverhalt Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Zürich zur Krankenversicherungspflicht mangels genügender Begründung nicht eingetreten. Mit Revisionsgesuch beantragte A.________ die Überprüfung dieses Nichteintretensurteils und berief sich nachträglich auf Revisionsgründe, wobei er teilweise auf das kantonale Urteil verwies. Erwägungen • Ein Revisionsgesuch muss einen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG unter Angabe der Beweismittel konkret darlegen; eine behauptete unzutreffende Rechtsanwendung genügt nicht. • Die Revision des bundesgerichtlichen Nichteintretensurteils kann nicht dazu dienen, das kantonale Urteil inhaltlich überprüfen oder die Rechtslage erneut diskutieren zu lassen. Entscheid Auf das Revisionsgesuch wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, soweit es nicht gegenstandslos war, und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
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