605 2026 7

FR Kantonsgericht

Gesundheitswesen & soziale Sicherheit

Übernahme angemessener Umzugskosten

25. August

Sachverhalt Die aus Sozialhilfe unterstützte Beschwerdeführerin zog aus gesundheitlichen Gründen von C.________ nach B.________ und beauftragte ein Umzugsunternehmen für CHF 3'166.90. Obwohl sie wiederholt zur Einreichung mehrerer Offerten aufgefordert worden war, legte sie nur eine Offerte vor; der Sozialdienst sprach ihr pauschal CHF 1'600.– zu. Erwägungen • Situationsbedingte Umzugskosten sind nur im notwendigen und angemessenen Umfang zu übernehmen; Kosten eines Umzugsunternehmens setzen einen begründeten Ausnahmefall voraus, wobei die unterstützte Person die Kosten im Rahmen zumutbarer Selbsthilfe möglichst tief halten muss. • Die Beschwerdeführerin informierte den Sozialdienst über den konkreten Umzug verspätet und organisierte ihn erst kurzfristig; die eingereichte Offerte war im Vergleich zu früheren und nachträglich eingeholten Offerten deutlich zu hoch. Die zugesprochenen CHF 1'600.– waren deshalb nicht zu beanstanden. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; der Einspracheentscheid wird bestätigt.
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