7B_402/2025
Bundesgericht
Selbständige nachträgliche richterliche Entscheidung; stationäre therapeutische Massnahme
25. August
Sachverhalt
2022 zu 15 Monaten Freiheitsentzug verurteilt, aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Behandlung, erlitt A.________ zahlreiche polizeiliche Interventionen, Hospitalisationen und psychotische Dekompensationen. Nach dem Scheitern der Behandlung ordnete das OESP deren Aufhebung an; die kantonalen Behörden setzten anschliessend eine stationäre therapeutische Massnahme im Sinne von Art. 59 CP an.
Erwägungen
• Die Umwandlung war trotz allfälliger Vollstreckung der Strafe zulässig: Sie erfolgte als Reaktion auf neue Tatsachen, die das Scheitern der ambulanten Behandlung belegten, und nicht zur erneuten Beurteilung der ursprünglichen Straftaten; sie verstösst daher weder gegen ne bis in idem noch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
• Gestützt auf ein aktuelles und bestätigtes Gutachten ergab die Prognose eine schwere psychische Störung, ein hohes Gewaltrisiko und eine ernsthafte Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit; einzig eine fortgesetzte Behandlung in geschlossenem Rahmen war geeignet, dieses Risiko zu vermindern, und die Massnahme blieb verhältnismässig.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.