7B_402/2025

Bundesgericht

Strafrecht (allgemein)

Selbständige nachträgliche richterliche Entscheidung; stationäre therapeutische Massnahme

25. August

Sachverhalt 2022 zu 15 Monaten Freiheitsentzug verurteilt, aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Behandlung, erlitt A.________ zahlreiche polizeiliche Interventionen, Hospitalisationen und psychotische Dekompensationen. Nach dem Scheitern der Behandlung ordnete das OESP deren Aufhebung an; die kantonalen Behörden setzten anschliessend eine stationäre therapeutische Massnahme im Sinne von Art. 59 CP an. Erwägungen • Die Umwandlung war trotz allfälliger Vollstreckung der Strafe zulässig: Sie erfolgte als Reaktion auf neue Tatsachen, die das Scheitern der ambulanten Behandlung belegten, und nicht zur erneuten Beurteilung der ursprünglichen Straftaten; sie verstösst daher weder gegen ne bis in idem noch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. • Gestützt auf ein aktuelles und bestätigtes Gutachten ergab die Prognose eine schwere psychische Störung, ein hohes Gewaltrisiko und eine ernsthafte Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit; einzig eine fortgesetzte Behandlung in geschlossenem Rahmen war geeignet, dieses Risiko zu vermindern, und die Massnahme blieb verhältnismässig. Entscheid Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.
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